Sachsen: Koalition legt Entwurf zum Privatrundfunkgesetz vor

Die Sächsische Regierungskoalition hat einen "Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes" vorgelegt.

Der Entwurf (Drucksache 7/14481) ist im Dokumentationssystem EDAS des Sächsischen Landtags zu finden (hier).

UKW-Abschaltung

Wichtigster Punkt aus Sicht der privaten Radio-Veranstalter (vgl. FLURFUNK vom 11.10.2022: "Drohende UKW-Abschaltung: Private Radioveranstalter schreiben an MdL") dürfte wohl sein, dass die bislang gesetzlich geregelte UKW-Abschaltung zum 31.12.2025 aufgehoben werden soll.

Damit endet der Versuch der sächsischen Regierung, mittels Gesetzgebung den Radio-Empfang von UKW auf digitales Radio umzustellen.

Ursprünglich war die Abschaltung von UKW für 2008 ins Gesetz geschrieben und in der Folge mehrfach per Gesetzesänderung verschoben worden (vgl. FLURFUNK vom 20.3.2009: "'taz' nennt Sachsens Staatskanzlei 'DAB-Ajatollahs'").

Der Markt hatte die Entwicklung aber nicht nachvollzogen. Auch wenn die DAB+-Nutzung zunimmt (vgl. FLURFUNK vom 14.9.2023), dominieren nach wie vor UKW-Empfangsgeräte den Markt.

Medienrat und Versammlung

In dem Gesetzesentwurf finden sich außerdem Regelungen zum Verhältnis von Medienrat und Medienversammlung. Der zwischenzeitlich erwartete große Umbau der Gremienstruktur der SLM ist dabei aber ausgeblieben.

Wörtlich soll es laut Entwurf in §30 Absatz 4 künftig heißen:

„Der Medienrat übermittelt wesentliche Informationen zu wichtigen Angelegenheiten und anstehenden Entscheidungen im Vorfeld der Sitzungen schriftlich. Die Versammlung kann hierzu Stellung nehmen. Die Versammlung kann Fragen an den Medienrat richten, die dieser schriftlich beantwortet.“

Vor dem Hintergrund, dass 2019 heftig um den Stellenwert der Versammlung gestritten wurde (vgl. FLURFUNK vom 20.9.2019: "Positionspapier an Landtag: SLM-Versammlung fordert Abschaffung des Medienrats"), ist das wohl eine Konkretisierung des Verhältnisses und auch eine Einflusserweiterung für die Versammlung.

Insgesamt aber ist da aber eher ein kleiner Schritt statt der großen Reform.

GF-Amtszeit wird beschränkt

Laut dem Entwurf wird außerdem die Amtszeit der SLM-Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers auf sechs Jahre begrenzt (§33 Absatz 1). Die Wiederwahl ist aber möglich.

Damit solle "die Erneuerungsfähigkeit der Landesanstalt gestärkt werden", heißt es in der Begründung zum Gesetz. Die Geschäftsführung wird durch den Medienrat gewählt.

Die Besetzung des Postens hatte 2019 einen heftigen Konflikt zwischen den beiden Gremien der Landesanstalt ausgelöst (vgl. FLURFUNK vom 2.4.2019: "SLM-Geschäftsführer: Versammlung wünscht neue Ausschreibung").

SLM wird Landesmedienanstalt

Und noch ein aus unserer Sicht bemerkenswerter Punkt: Die SLM (kurz für: "Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien") soll (endlich) umbenannt werden.

Künftig heißt die Institution dann sächsische Landesmedienanstalt – und das wirklich überholte "neue Medien" im Namen fällt endlich weg.

Weitere Themen

Der Entwurf enthält noch weitere Änderungen, die aus dem Papier hervorgehen und auf die wir hier nicht näher eingehen, etwa eine "Klarstellung zur Wahl der Mitglieder des Medienrates", die "Ermöglichung digitaler Sitzungen der Versammlung", die "Anpassung des Gesetzes im Hinblick auf das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages" und die "Einführung der geschlechtergerechten Sprache".

Außerdem werden die Zulassung eines Rundfunkveranstalters und die  Zuweisung technischer Übertragungskapazitäten getrennt, was die Zuweisung technischer Übertragungskapazitäten auch an Anbieter von Telemedien vereinfacht.

Nichts gefunden haben wir dagegen zu der Tatsache, dass die Sitzungen der Versammlung immer noch nicht-öffentlich sind.

Der Gesetzentwurf ist am 15.9.2023 von den drei beteiligten Fraktions-Chefs unterschrieben worden und geht jetzt in die üblichen parlamentarischen Anhörungsverfahren.

Heißt: Eine Verabschiedung könnte so in drei Monaten erfolgen – und es kann theoretisch noch Anpassungen geben.

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2 Kommentare
  • Frank Ebert
    September 20, 2023

    es purzelt ja gerade gewaltig bei euch in Sachsen, wenn man zwischen den Zeilen liest merkt man dass da eine politische Intention hinter steckt und die wird langfristig nicht gut aussehen... die links orientierten Community Radios sollen still und heimlich ganz langsam ausgerottet werden.

  • Martin Busche
    September 20, 2023

    Der Autor des Textes irrt sich. Nicht der Markt hat DAB nicht angenommen, die Bürger haben keine Lust auf DAB. Vor allem haben sie keine Lust, sich neue Radiogeräte zu kaufen, dessen Vorteile zum alten sehr überschaubar sind. Praktisch alle DAB+:Sender bekomme ich kostenfrei im Netz, ohne extra dafür ein neues Gerät kaufen zu müssen. Die allermeisten Bürger sind mit dem bestehenden UKW-Angebot auch zufrieden. Sie brauchen nicht noch mehr durchgetaktete Dudelradios und Musik vom Computer. Es mag der Wirtschaft schwer fallen, die Realitäten zu erkennen. Gut, dass der Gesetzgeber mit seiner Änderung jetzt nachhilft.

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