Die sächsische Staatsregierung will das Privatrundfunkgesetz (SächsPRG) ändern. Dazu ist in einem ersten Schritt ein Referentenentwurf für eine Novellierung des SächsPRG vom Kabinett zur Anhörung freigegeben worden. Heißt: Die Staatskanzlei, die für das Thema Medien zuständig ist, hat einen Vorschlag an die anzuhörenden Verbände und Institutionen mit der Bitte um Kommentierung verschickt. Die Anhörung läuft bis zum ...
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