Der DJV war am schnellsten: Im Prozess gegen zwei Leipziger Journalisten, die über den sogenannten Sachsensumpf geschrieben hatten, ist soeben ein Urteil verkündet worden. In der Stellungnahme des DJV heißt es:
“Das Amtsgericht Dresden hatte vorab die beiden angeklagten Journalisten wegen übler Nachrede zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Streitgegenstand war eine in Frageform formulierte Textpassage in Zeit.online. Für Formulierungen in einem Spiegel-Artikel waren Datt und Ginzel auch angeklagt gewesen. Hier folgte das Gericht jedoch nicht der Staatsanwaltschaft und sprach die beiden Journalisten frei.”
Der DJV hält das Urteil für überzogen – insbesondere die Tatsache, dass gegen die Journalisten strafrechtlich vorgegangen worden sei und nicht presserechtlich hält der Verband für überzogen.Die Stellungnahme des DJV trägt den Titel: “DJV nennt Dresdner Urteil überzogen“.
Laut einer Meldung des MDR will sich auch der “Sachsensumpf”-Untersuchungsausschuß im Landtag mit dem Prozess beschäftigen. Hier geht es zu der – frisch mit dem Urteil aktualisierten und sehr lesenswerten – Meldung auf mdr.de: “Geldstrafe für zwei Leipziger Journalisten“.
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