Dresden: Urteil im Journalisten-Prozess

Dresden: Urteil im Journalisten-Prozess

Von 0 ,

Der DJV war am schnellsten: Im Prozess gegen zwei Leipziger Journalisten, die über den sogenannten Sachsensumpf geschrieben hatten, ist soeben ein Urteil verkündet worden. In der Stellungnahme des DJV heißt es:

"Das Amtsgericht Dresden hatte vorab die beiden angeklagten Journalisten wegen übler Nachrede zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Streitgegenstand war eine in Frageform formulierte Textpassage in Zeit.online. Für Formulierungen in einem Spiegel-Artikel waren Datt und Ginzel auch angeklagt gewesen. Hier folgte das Gericht jedoch nicht der Staatsanwaltschaft und sprach die beiden Journalisten frei."

Der DJV hält das Urteil für überzogen - insbesondere die Tatsache, dass gegen die Journalisten strafrechtlich vorgegangen worden sei und nicht presserechtlich hält der Verband für überzogen.Die Stellungnahme des DJV trägt den Titel: "DJV nennt Dresdner Urteil überzogen".

Laut einer Meldung des MDR will sich auch der "Sachsensumpf"-Untersuchungsausschuß im Landtag mit dem Prozess beschäftigen. Hier geht es zu der - frisch mit dem Urteil aktualisierten und sehr lesenswerten - Meldung auf mdr.de: "Geldstrafe für zwei Leipziger Journalisten".

0 Kommentare

    Kommentar hinterlassen

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.