SLM-Förderung von Lokalfernsehen: Zehn Anträge bewilligt

Das neue Förderprogramm für private Fernsehveranstalter in Sachsen scheint zu greifen: Wie die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) mitteilt, haben bislang zehn Veranstalter für insgesamt zwölf lokale und regionale TV-Programme Anträge eingereicht.

Der SLM-Medienrat hat in seiner Sitzung am 27.4.2015 für folgende zehn private Fernsehveranstalter die Förderung der Verbreitungskosten bewilligt; genauer: diese mit der "Erstellung hochwertiger lokaler und regionaler Fernsehprogramme betraut" (Wortlaut Mitteilung):

  • ELB TV Film- und Fernsehproduktions GmbH Dresden für das Programm "DRESDENEINS" (Stadt Dresden und Umgebung);
  • Interessengemeinschaft tvM Meissen e.V.  für das Programm "tvM Meissen Fernsehen" (Landkreis Meißen);
  • KabelJournal GmbH Beierfeld für das Programm "KabelJournal Erzgebirge" (Landkreis Erzgebirgskreis);
  • Regionalfernsehen Mittelerzgebirge MEF GmbH Marienfeld für das Programm "Mittel Erzgebirgs Fernsehen" (Landkreis Erzgebirgskreis);
  • Sachsen Fernsehen GmbH & Co. Fernseh-Betriebs KG Leipzig - für das Programm "Leipzig Fernsehen" (Stadt Leipzig und Umgebung) - für das Programm "Chemnitz Fernsehen" (Stadt Chemnitz und Umgebung) - für das Programm "Dresden Fernsehen" (Stadt Dresden und Umgebung);
  • SGS Rundfunkgesellschaft mbH Hoyerswerda für das Programm "Elsterwelle Fernsehen" (Landkreis Bautzen, insbesondere Hoyerswerda, Kamenz, Königsbrück und Radeberg).
  • TeleVision Zwickau GmbH für das Programm "TeleVision Zwickau" (Zwickau, Werdau und Umgebung);
  • Videopro – euro-Regional tv e.K. Görlitz für das Programm "euro-Regional tv" (Stadt Görlitz und Umgebung);
  • Videowerkstatt.net GmbH Leipzig für das Programm "info tv leipzig" (Stadt Leipzig und Umgebung);
  • Vogtland Regional Fernsehen Plauen für das Programm "VRF Vogtland Regional Fernsehen" (Vogtlandkreis).

Um überhaupt eine Verbreitungsförderung zu bekommen, müssen die privaten Fernsehveranstalter zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen beitragen (vgl. Flurfunk Dresden vom 23.2.2015: "SLM-Fördersatzung macht Lokalfernsehen zu Grundversorgung").

In einigen der entsprechenden Sendegebiete dürfte sich also zeitnah das Programm entsprechend verändern: Denn zentrale Bedingung für die Förderung ist ein tägliches, mindestens 10-minütiges Nachrichtenformat, dass Inhalte aus den Bereichen wie etwa Bildung, Kultur, Sport und Politik beinhaltet. Hinzu kommt als weiterer Pflichtteil ein wöchentliches Format aus dem Bereich Kultur, das mindestens 30 Minuten umfasst.

Damit will die SLM erreichen, dass flächendenkend im Freistaat ein regionales und gleichzeitig hochwertiges Fernsehformat angeboten werden kann. Für die neue Förderungsmöglichkeit war im Sommer 2014 eigens das Sächsische Privatrundfunkgesetz geändert worden (vgl. Flurfunk Dresden vom 9.7.2014: "Änderung kommt: Sächsisches Privatrundfunkgesetz am 9.7.2014 im Landtag").

Hier geht es zur Mitteilung der SLM vom 27.4.2015 mit der Bekanntgabe der geförderten Sender: "Sitzung des Medienrates der SLM vom 27. April 2015".

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