Oberverwaltungsgericht: SBB Beamtenbund verliert gegen MDR-Rundfunkrat

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Dem SBB Beamtenbund und Tarifunion steht kein Sitz im Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks zu. Das OVG bestätigt damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig, die eingereichte Klage des SBB gar nicht erst zuzulassen.

Das geht aus einer Medieninformation des OVG vom 8.8.2024 hervor. Der SBB hatte zuvor die Möglichkeit der Revision genutzt und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leizpig angefochten.

In der Mitteilung des OVG heißt es:

"Mit seinem Begehren, ein gesetzliches Entsenderecht gerichtlich feststellen zu lassen, hatte der Kläger keinen Erfolg. Der Senat wies in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass insbesondere in Anbetracht des Wortlauts des MDR-Staatsvertrages, der generell »Arbeitnehmerverbände« als potentiell entsendeberechtigt und nicht den Kläger als konkret entsendeberechtigten Verband benennt, für die Auffassung des Klägers kein Raum gesehen werde. Die vom Kläger gewünschte Auslegung stünde zudem in einem Spannungsverhältnis zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es geboten sei, dass der Gesetzgeber hinsichtlich der Bestimmung der entsendeberechtigten Verbände eine Form der Dynamisierung vorsieht und einer Versteinerung der Gremien vielfaltsichernd entgegenwirkt."

Aus der Mitteilung des OVG geht weiter hervor, dass eine Revision nicht zugelassen ist – der Kläger hat aber die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.

Die ganze Vorgeschichte zum Streit um den Sitz im MDR-Rundfunkrat lesen Sie in unserem Beitrag vom 17.9.2023: "MDR-Rundfunkrat: Beamtenbund geht weiter gegen Zusammensetzung vor".


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