MDR-Rundfunkrat: Beamtenbund geht weiter gegen Zusammensetzung vor

Nächste Runde eingeläutet: Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e.V. (SBB) geht im Streit um einen Sitz im MDR-Rundfunkrat in Berufung.

Das geht aus dem Berufungsschreiben des Beamtenbunds vom 23.8.2023 sowie der Begründung vom 8.9.2023 an das Verwaltungsgericht Leipzig hervor. Beide Schreiben liegen FLURFUNK vor.

Arbeitnehmer-Organisationen im Streit

Hintergrund für den Streit ist eine Formulierung im MDR-Staatsvertrag. Dort ist die Aufteilung der Sitze für die Arbeitnehmer-Organsationen, die Vertreterinnen und Vertreter entsenden dürfen, nicht genau benannt (§16, Abs. 1, Punkt 9). In einer begleitenden Gesetzesbegründung ist allerdings erwähnt, dass der Beamtenbund aus allen drei Bundesländern zum Zuge kommen soll.

Im Vorfeld zur Konstituierung des MDR-Rundfunkrat im Januar 2022 hatten sich die beteiligten drei Arbeiter-Organisationen – neben dem Beamtenbund noch der DGB Deutsche Gewerkschaftsbund und der DJV Deutsche Journalistenverband Sachsen – nicht verständigen können, wer nun eine Vertreterin bzw. einen Vertreter entsenden solle (vgl. FLURFUNK vom 20.1.2022: "6. MDR-Rundfunkrat: freie Plätze zur konstituierenden Sitzung?"),

Schließlich hatte der MDR-Rundfunkrat in einer Sondersitzung nach seiner Konstituierung entschieden, welche Organisation Vertreter entsenden darf (vgl. FLURFUNK vom 28.2.2023: "MDR-Rundfunkrat bestimmt fehlende Mitglieds-Organisationen").

Zum Zuge kamen dabei der DGB Deutschen Gewerkschaftsbund und dem DJV Deutschen Journalistenverband Sachsen.

Klage zunächst abgelehnt

In der Folge hatte der Beamtenbund in einem Schreiben Einspruch gegen die Zusammensetzung des Rundfunkrats eingelegt und war schließlich vor Gericht gezogen (vgl. FLURFUNK vom 23.9.2022: "Streit um Rundfunkrat: Beamtenbund verklagt MDR-Rundfunkrat").

Der MDR-Rundfunkrat hatte das Ansinnen des SBB zurückgewiesen: Die interne Entscheidung zur Besetzung des Rundfunkrat sei an sich kein Verwaltungsakt und die Protokollnotiz zum Staatsvertrag eine Soll-Bestimmung, so die Argumentation der Rundfunkrats-Anwälte (vgl. FLURFUNK vom 14.11.2022: "Bericht von der 209. Sitzung des MDR-Rundfunkrats").

Das Verwaltungsgericht hatte im Mai 2023 die Klage des Beamtenbund gegen die Zusammensetzung des MDR-Rundfunkrat zunächst abgewiesen, eine Revision aber zugelassen (vgl. FLURFUNK vom 11.5.2023: "Verwaltungsgericht Leipzig: Klage gegen MDR Rundfunkrat abgewiesen").

"

0 Kommentare

    Kommentar hinterlassen

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.