Gesetzesänderung: Freie Radios bekommen künftig Sende- und Leitungskosten

Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) bekommt eine weitere Aufgabe: Künftig muss sie auch die Freien Radios in Sachsen (Radio T Chemnitz, Radio blau Leipzig, Coloradio Dresden) finanziell unterstützen. Die entsprechenden Gesetzesänderungen sollen schon kommende Woche den Landtag passieren. Konkret geht es um §28 ("Aufgaben der Landesanstalt") des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes, dort wird in Absatz 1 ein weiterer Punkt 19 ...