Coloradio vs. SLM: Bürgerradio fordert nach Gerichtsurteil neue Fördergesetze

Screenshot von coloradio.org

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Am 17.6.2013 gab das Dresdner Bürgerradio coloRadio bekannt, dass der bereits drei Jahre andauernde Rechtsstreit mit der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) vor Gericht gewonnen wurde. Entschieden wurde über den Sachverhalt, ob coloRadio gleichberechtigt wie die nichtkommerziellen Lokalradios in Chemnitz (Radio T) und Leipzig (Radio Blau) gefördert werden sollte.

Die SLM lehnte 2009 den Förderantrag des Radioinitiative Dresden e.V. ab, nachdem die Kooperation mit Apollo Radio beendet wurde und somit das Überleben des Programms infrage stand (vgl. Flurfunk Dresden vom 17.4.2010: "Freie Radios nicht mehr über Apollo-Frequenzen zu hören"). Seitdem finanziert sich das Dresdner Bürgerradio über Spenden. Wird das Urteil vom 13.6. rechtskräftig, ist die SLM dazu verpflichtet, neu über den Förderantrag aus dem Jahr 2009 zu entscheiden und zukünftige Fördermittel neu zu verteilen.

"Wir haben 2009 den Förderantrag von coloRadio unter anderem aufgrund der unterschiedlichen Lizenzvoraussetzungen abgelehnt. Die Veranstalter in Dresden haben im Gegensatz zu den NKLs in Leipzig und Chemnitz nicht über eine eigenständige Senderlizenz, sondern lediglich über eine Zulieferlizenz verfügt", erklärt Martin Deitenbeck, Geschäftsführer der SLM, den damaligen Entscheid gegenüber Flurfunk Dresden.

Die sächsische Landesmedienanstalt zeigt sich jedoch nicht sonderlich überrascht vom aktuellen Urteil. "Wir behalten uns vor, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Dies wird von der noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung abhängen", sagt Deitenbeck. Sollten sich keine Unstimmigkeiten zeigen, so müsse die Neuverteilung der Fördergelder in Angriff genommen werden.

Die SLM nutze jährlich ca. 35.000 Euro aus dem Gesamtetat von über 6 Mio. Euro, um die nichtkommerziellen Lokalradios zu unterstützen. Dieser müsse im Fall der Neuverteilung unter drei, statt bisher zwei Programmen aufgeteilt werden. Dazu Deitenbeck: "Wir können die NKLs nur mit Mitteln unterstützen, die wir nicht aus den Rundfunkbeiträgen beziehen." Gemäß dem sächsischen Privatrundfunkgesetz, §3 Absatz 1, Satz 4 und 5, sei die Förderung von Offenen Kanälen durch Rundfunkabgaben nicht zulässig. Insofern würde eine Umverteilung der Gelder zwangsweise auf die Kosten von Radio Blau und Radio T gehen.

Den Gesetzestext interpretiert die Radioinitiative Dresden e.V. hingegen etwas anders. "Die Formulierung 'Die Landesanstalt kann Offene Kanäle und Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk ermöglichen' ist nicht eindeutig genug, um die NKLs von einer Förderung durch Rundfunkabgaben auszuschließen", sagt Florian Rasch von coloRadio.

Als Reaktion auf das Urteil erhoffe man sich ein schnelles Handeln der Landesregierung. "Wir wünschen uns eine gesetzliche Grundlage, die eine Förderung durch die SLM in dieser Form ermöglicht. Dies wäre im Sinn aller NKLs in Sachsen", sagt der Vertreter des Bürgerradio-Vereins. Beispiele hierfür seien z.B. die Gesetze in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg, in denen NKLs bereits mittels Rundfunkabgaben erfolgreich gefördert werden.

ColoRadio sieht in den nun zu erwartenden Fördermittel aber kein Allheilmittel für die finanziellen Probleme. Laut Rasch würden die Gelder auf Dauer nicht den Betrieb von coloRadio absichern, aber sie könnten helfen, die monatlichen Defizite auszugleichen und personelle Kapazitäten frei zu machen. "Uns geht es auch um die symbolische Wirkung des Urteils." ColoRadio werde dadurch mit den anderen NKLs in Sachsen und den Ausbildungsradios in Mittweida und Leipzig auf eine Ebene gestellt. Letztere wurden bis 2012 mit Mitteln aus dem selben Etat gefördert wie die Bürgerradios.

"Seit Anfang 2012 gibt es einen eigenen Haushaltsposten für die Ausbildungsradios, um so ausreichend Mittel für die NKLs hinsichtlich der Digitalisierung zur Verfügung zu haben", erläutert SLM-Geschäftsführer Deitenbeck. Martin Kisza

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