AfD Sachsen: Ausschluss eines Journalisten vom Parteitag sorgt für harsche Kritik

Nichts gelernt: Die AfD Sachsen verweigert einem Reporter der Freien Presse Zugang zum Parteitag am Wochenende in Löbau. Die Freie Presse berichtet, die AfD habe zunächst mit einem begrenzten Platzkontingent argumentiert - musste dann aber eingestehen, dass das gelogen war.

Wörtlich schreibt die Freie Presse:

"Zunächst hatte ein AfD-Sprecher dies damit begründet, dass das Platzkontingent ausgeschöpft sei und die Anmeldung per Email zu spät gekommen sei. Dies ist unzutreffend, weil spätere Anmeldungen berücksichtigt wurden. Nach einer Intervention der Landespressekonferenz räumte die AfD ein, dass der Korrespondent als Person abgelehnt werde - ohne jede weitere Erklärung."

LPK: "nicht hinnehmbar"

Der Ausschluss von Journalistinnen und Journalisten ist ein Angriff auf die Pressefreiheit. Die Sächsische Landespressekonferenz und der DJV Sachsen kritisierten die Entscheidung deswegen scharf:

„Es ist nicht hinnehmbar, dass die AfD versucht, Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen. Die sächsische AfD möchte wie jede andere Partei behandelt werden. Dieses Vorgehen gegen die Pressefreiheit zeigt aber, dass sie nicht wie jede andere Partei ist. Die Verweigerung von Akkreditierungen sollte nicht zum Repertoire der AfD gehören“,

schreibt der LPK-Vorsitzende Kai Kollenberg in einer Mitteilung.

2019 hatte die AfD Sachsen für ihren Umgang mit den Medien die Negativauszeichnung "Tonstörung" der LPK bekommen (vgl. FLURFUNK vom 6.2.2019: "LPK vergibt 'Tonstörung' an AfD Sachsen").

DJV: "mangelnde Kritikfähigkeit"

Die Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verband Sachsen, Ine Dippmann, äußert sich in einer Mitteilung wie folgt:

"Dieser Versuch, einen für die Partei unbequemen und höchst engagierten Kollegen bei seiner Arbeit auszubremsen und so Einfluss auf die Berichterstattung nehmen zu wollen, ist nicht nur ein persönlicher Affront. Es ist auch ein dezidierter Angriff auf die freie Berichterstattung – und zeigt erneut, wie wenig die AfD mit demokratischen Grundprinzipien anzufangen weiß".

Und weiter:

"Die Verweigerung von Akkreditierungen für aus Sicht der Partei unliebsame Kolleg*innen ist ebenso wie der Ausschluss von Veranstaltungen ein Vorgehen, dass zudem sehr deutlich mangelnde Kritikfähigkeit offenbart. Es ist nicht die Aufgabe von Journalist*innen, wohlwollende Parteitagsberichte zu verfassen. Unsere Aufgabe ist vielmehr, sich kritisch und wachsam mit allen relevanten Aspekten einer Partei zu befassen. Nichts anderes tut der Kollege kontinuierlich." 

FLURFUNK: "Grundrecht ist Grundrecht"

Der betroffene Kollege war schon 2017 vom AfD-Parteitag ausgeschlossen worden, damals noch für die Sächsische Zeitung tätig. Später hatte sich die AfD dafür entschuldigt (vgl. FLURFUNK vom 31.1.2017: "AfD Sachsen entschuldigt sich bei SZ-Journalist").

Wir hatten den Vorgang damals ausführlich kommentiert - unsere Kommentierung ist immer noch so aktuell wie damals:

"Die Pressefreiheit gilt als elementar für unsere Demokratie: Sie ist ein demokratischer Grundwert. Journalisten genießen deswegen in der Ausübung ihres Berufes einen besonderen Schutz. Alle, die jetzt meinen darauf hinweisen zu müssen, dass es in diesem 'Einzelfall' unangemessen sei, die große Keule auszupacken: Vielleicht denken Sie mal 5 Minuten darüber nach, wie Sie es finden würden, wenn eines Ihrer Grundrechte heute mal, ausnahmsweise, weil sie nicht artig waren(!), kurze Zeit ausgesetzt werden. Grundrecht ist Grundrecht - ohne Ausnahme, Pause, Einzelfallentscheidung!"

Zitiert nach FLURFUNK vom 29.1.2017: "Sachsens AfD und die Pressefreiheit".

></p>

Noch keine Kommentare.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.