„Gemeinsam gegen Hass im Netz“: 52 Anzeigen in zwei Jahren

Vor über zwei Jahren sagten die Sächsische Staatskanzlei (SK), die Sächsische Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) und der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) Hasskommentaren im Netz den Kampf an (vgl. FLURFUNK vom 30.9.2020: "MDR, Staatsregierung und SLM: 'Gemeinsam gegen Hass im Netz'").

Unter dem Namen „Gemeinsam gegen Hass im Netz“ ging eine gemeinsame Initiative an den Start, um die Diskursqualität im Netz zu verbessern – und Hass und Hetze schneller straftrechtlich zu verfolgen. Kern der Initiative waren ein neues Online-Formular, um Hasskommentare anzuzeigen sowie die Schulung von Mitarbeiter*innen von Medienhäusern.

Auf Anfrage von FLURFUNK geben Staatskanzlei und Staatsanwaltschaft nun Zahlen zur Initiative bekannt und verraten, wie es mit dem Projekt weitergeht.

52 Anzeigen in zwei Jahren

In den ersten zwei Jahren des Projekts wurden laut Staatskanzlei 52 Strafanzeigen über das neue Online-Formular gestellt, also etwas mehr als zwei pro Monat. „Schwerpunktmäßig handelt es sich bei den angezeigten Inhalten um fremdenfeindliche Äußerungen und um Äußerungen im Zusammenhang mit Corona“, sagt Sabine Wylegalla, Presseprecherin der Generalstaatswanwaltschaft.

Wie die Staatsanwältin weiter mitteilt, wurden in 65 Prozent der Fälle Ermittlungsverfahren eingeleitet, da „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten vorlagen“. In zwei Drittel dieser Fälle habe man wiederum einen Verdächtigen ermitteln können.

Die Anzahl der Verurteilungen lässt sich aus den Zahlen von GenStA und Staatskanzlei nicht ablesen. Allerdings wurde nur in sechs Fällen ein Strafbefehl beantragt, in neun Fällen erfolgte eine Abgabe an eine andere örtlich zuständige Staatsanwaltschaft und fünf Fälle wurden mit anderen laufenden Verfahren verbunden.

Die anderen Verfahren wurden eingestellt oder sind noch anhängig.

Schulungen in Form von Videos

Neben dem Online-Formular wurden 2020 auch Schulungen angekündigt, damit Mitarbeitende von Medienunternehmen wissen, welche Inhalte strafbar sind und wie sie gemeldet werden können.

Laut Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft wurden den sieben teilnehmenden Medienhäusern drei Videos á 40 Minuten zur Verfügung gestellt worden. „Dazu, wie viele Mitarbeiter der Medienhäuser die Schulungen wahrgenommen haben, wurden keine Zahlen erhoben“, erklärt Wylegalla.

Bei einer zwei-stündigen Online-Aufbauschulung im Juni 2021 hätten 20 Personen teilgenommen. „Schwerpunktmäßig wurden konkrete Fallbeispiele und der Straftatbestand der Beleidigung im Lichte des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung erörtert.“

Arbeitskraftanteil um ein Jahr verlängert

Und wie geht es nun weiter mit der Initiative?

Nach Angaben von Regierungssprecher Ralph Schreiber laufen die Schulungen bei der Generalstaatsanwaltschaft weiter, dort sei das Projekt auch mittlerweile verortet. Trotzdem habe sich die Staatskanzlei nicht zurückgezogen, betont Schreiber. Die Staatskanzlei sei weiter Teil der Projektgruppe.

Zudem sei bereits bislang für das Projekt ausgewiesenen Sonderbedarf von einem Arbeitskraftanteil um ein Jahr, auf den 31. Dezember 2023, verlängert worden.

Künftig ist wohl mit einer höheren Anzahl an Meldungen zu rechen. Laut Regierungssprecher Schreiber sei „durch eine künftig bundesweit durch die Landesmedienanstalten eingesetzte künstliche Intelligenz, die das Aufspüren von Internetangeboten, speziell aus den Bereichen Hasskriminalität im Internet und Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten, unterstütze und mögliche Rechtsverstöße im Telemedienbereich vorfiltere“, eine deutliche Steigerung der Meldungen zu erwarten.

Wenn eine tatverdächtige Person bereits festgestellt werden konnte oder wenn Anzeigen gegen Unbekannt von besonderer Bedeutung sind und einen Bezug zum Freistaat Sachsen aufweisen, beabsichtige die Sächsische Landesmedienanstalt diese „unmittelbar über das Projekt ’Gemeinsam gegen den Hass im Netz‘ an die Generalstaatsanwaltschaft zu übersenden“, so der Regierungssprecher. Leonhard Pitz

Hinweis: In der ersten Fassung hatte es "etwas mehr als eine pro Monat" geheißen - das muss natürlich heißen: "etwas mehr als zwei pro Monat". Wir haben das korrigiert! Danke an den Hinweisgeber!

2 Kommentare
  • Jens
    Dezember 13, 2022

    Zitat:
    "In den ersten zwei Jahren des Projekts wurden laut Staatskanzlei 52 Strafanzeigen über das neue Online-Formular gestellt, also etwas mehr als eine pro Monat."

    Das müsste, glaube ich, "etwas mehr als zwei pro Monat" heißen, oder liege ich da falsch?

    Zwei Jahre sind 24 Monate, d.h. 52 ist etwas mehr als 2 * 24.
    Da ein Jahr grob 52 Wochen hat, ginge alternativ auch "im Schnitt ca. alle 14 Tage".

  • owy
    Dezember 22, 2022

    @Jens Da haben Sie natürlich recht! Danke für den Hinweis, wir haben es korrigiert!

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