Wille an Personalrat: “Leider sind einige Aussagen in dieser Mail falsch”

MDR-Intendantin Karola Wille hat auf das Schreiben des Personalrats vom 6.3.2023 zu Intendantenwahl und Auswahlverfahren (vgl. FLURFUNK vom 8.3.2023: "MDR-Intendanten-Wahl: Personalrat kritisiert Verfahren") geantwortet.

In ihrem Schreiben korrigiert sie die Darstellung des Auswahlverfahrens in Sachsen-Anhalt durch den Personalrat  – und bittet um Richtigstellung.

Der Personalrat hatte in seinem Schreiben kritisiert, warum der Verwaltungsrat in seinem Bewerbungsverfahren nicht transparenter gearbeitet hätte - und als Beispiel das Verfahren genannt, das Wille als Intendantin bei der Auswahl des neuen Landesfunkhausdirektors für Sachsen-Anhalt (vgl. FLURFUNK vom 14.11.2022) angewandt hatte.

Wille schreibt dazu an den Personalrat:

"Sie verweisen als Referenzbeispiel auf das Auswahlverfahren für den Landesfunkhausdirektor in Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 und behaupten, dass dort die Mitarbeitervertretungen in den gesamten Auswahlprozess einbezogen worden seien und alle Bewerbungen zur Kenntnis bekommen sowie bei der Vorauswahl mitgewirkt hätten. Dies stünde demnach im Gegensatz zu dem jetzt von Ihnen als intransparent kritisierten Auswahlverfahren des Verwaltungsrates für den Vorschlag zur Intendantenwahl.

Hierzu möchte ich feststellen: Diese Darstellung des Gesamtpersonalrates ist leider in allen Punkten falsch."

Nur bei Bewerbungsgesprächen dabei

Im folgenden erläutert Wille ihr Vorgehen bei der Besetzung des Direktoren-Postens in Sachsen-Anhalt, nicht, ohne vorher noch darauf zu verweisen, dass weder das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), noch der MDR-Staatsvertrag eine Mitwirkung des Belegschaft vorsehen.

Wörtlich heißt es in ihrer Mail:

"In dem von mir erstmals auf freiwilliger Basis so durchgeführten Besetzungsverfahren des LFH-Direktors wurden nicht die gesamten Mitarbeitendenvertretungen einbezogen, sondern jeweils personenbezogen ein beratendes Mitglied dieser Vertretungen um seineUnterstützung bei den Bewerbungsgesprächen gebeten.

Diese unterstützenden Personen waren also nicht im gesamten Auswahlprozess beteiligt, sondern ausschließlich bei der Durchführung der Bewerbungsgespräche. Die beratenden Personen haben entgegen Ihrer Darstellung nicht alle Bewerbungen zur Kenntnis bekommen. Ihnen wurden die Unterlagen für die zum Vorstellungsgespräch eingeladenen Bewerberinnen und Bewerber am Tag des Bewerbungsgespräches zur Verfügung gestellt.

Ich erwarte, dass Sie bei den Fakten bleiben und dies auch gegenüber allen Adressaten Ihrer Information richtigstellen."

Vorschlagsrecht und Auswahlverfahren

Zur Einordnung für Außenstehende:

Das Vorschlagsrecht für die Intendantenposition liegt laut MDR-Staatsvertrag beim MDR-Verwaltungsrat, der vom Rundfunkrat gewählt ist und unabhängig von der Intendantin arbeitet (beide Gremien kontrollieren gemeinsam die MDR-Spitze). Bei der Besetzung von Direktoren-Posten hat dagegen die oder der Intendant das Vorschlagsrecht.

Die Besetzung der Intendanz wie auch der Direktorenposten erfolgt am Ende durch Wahl im Rundfunkrat.

Der Verwaltungsrat ist frei darin, wie er das Auswahlverfahren gestaltet - dass im Falle der nun anstehenden Intendantenwahl eine Ausschreibung (vgl. FLURFUNK vom 28.11.2023: "Ausschreibung ist online: MDR sucht Intendant/Intendantin (m/w/d)") und die Einbeziehung einer externen Personalberatung erfolgte, war eine freiwillige Entscheidung des Verwaltungsrates.

Die Wahl des künftigen MDR-Intendanten als Nachfolger von Karola Wille ist für kommenden Montag, 13.3.2023 angesetzt.

Die Auswahl des bisherigen Verwaltungsdirektors Ralf Ludwig (vgl. FLURFUNK vom 13.1.2023: MDR-Intendantenwahl: Verwaltungsrat schlägt Ralf Ludwig vor) sorgt u.a. bei Teilen der Belegschaft für Unmut; dort hätte man sich lieber eine Journalistin oder einen Journalisten an der Spitze des Hauses gewünscht.

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