Sachsen will Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks prüfen

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Ausriß aus der Beschlussvorlage des Sächsischen Landtags, Drucksache 5/6129

Die Sächsische Staatsregierung hat heute vom Landtag den Auftrag erhalten, "in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern Einsparpotentiale beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu prüfen." Ein entsprechender Antrag von CDU- und FDP-Fraktion (Download unten) ist heute im Landtag mit den Stimmen der Regierungsparteien und mit deutlicher Kritik durch die Oppositionsparteien verabschiedet worden.

Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtags* hat dazu heute eine Pressemitteilung herausgegeben (weitere Meldungen zu dem Thema sind bislang nicht zu finden, die Landtagssitzung läuft derzeit auch noch - wir freuen uns über Hinweise! Korrektur: Das Statement der FDP-Landtagsfraktion mit dem Titel "Kostenspirale bei Rundfunkgebühren stoppen!" findet sich hier - danke für den Hinweis!).

In der Mitteilung wird der CDU-Abgeordnete Robert Clemen wie folgt zitiert:

"Es geht um nichts Geringeres als um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu gehört zwingend die maßvolle Verwendung der Rundfunkgebühren."

Die Programmhoheit der Öffentlich-Rechtlichen - die Rundfunkstaatsverträge sichern dem ÖR ja immerhin staatsferne zu - solle damit aber nicht berührt werden, so die Mitteilung weiter. Und:

"Unter dem Gesichtspunkt der Kostenoptimierung sollen Strukturen und Programmangebote bei ARD und ZDF überprüft werden. Die Koalitionäre zielen dabei vor allem auf Doppelübertragungen, wie Neujahrskonzerte oder die Hochzeit des britischen Thronfolgerpaares Kate und William. Kritisiert wird auch die Rekrutierung teuren Spitzenpersonals im Showbereich, der Rechteeinkauf für Übertragungen von Sportereignissen oder die Online-Angebote."

In dem jetzt beschlossenen Antrag, hinter dem die Staatskanzlei unter Leitung von Johannes Beermann steht, wird auf das neue ÖR-Gebührenmodell Bezug genommen, dass demnächst die GEZ ablösen soll. Konkret geht es der sächsischen Regierungskoalition darum, die Beitragsgebühren für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auf absehbare Zeit stabil zu halten. Zitat aus der Begründung für den Antrag:

"Unter dem Gesichtspunkt der Kostenoptimierung sollten deshalb unter anderem Strukturen, Programmangebote und programmfremde Angebote überprüft werden. Ziel ist eine längerfristige Beitragsstabilität bzw. kostendämpfende Maßnahmen im Interesse der Gebührenzahler."

In der Debatte kritisierten die sächsischen Oppositionsparteien den Antrag scharf - er stelle eben doch einen Eingriff in die Programmhoheit dar. Ein Antrag der LINKEN (Download ebenfalls unten), der Mitte Mai mit Bezug auf das Beermann-Papier in Umlauf gebracht wurde, fordert dagegen, an der "uneingeschränkten Gewährleistung der grundgesetzlich verankerten Rundfunkfreiheit (ART. 5 GG)" festzuhalten. Zitat aus dem Antrag der LINKEN, der noch nicht im Landtag zur Abstimmung gebracht worden ist:

"Der Sächsische Landtag erteilt allen Versuchen aus der Politik, über das Instrument der Rundfunkfinanzierung die Programmvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuschränken, eine klare Absage."

Den beschlossenen Antrag mit dem Titel "Gebührenstabilibität für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten - Strukturen auf den Prüfstand stellen" (Drucksache 5/6129) finden Sie hier zum Download als PDF sowie auf den Seiten des Sächsischen Landtags, ebenfalls als PDF.

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel "Programmvielfalt in Hörfunk und Fernsehen erhalten" (Drucksache 5/5833) - der noch nicht im Landtag besprochen und abgestimmt wurde - finden Sie hier als PDF zum Download. Ihm angehangen ist das sogenannte Beermann-Papier.

*Hinweis: die Fraktion gehört zu den Kunden von stawowy media, dem Betreiber von FLURFUNK DRESDEN.

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