MDR-Rundfunkrat: Sachsen schlägt Karenzzeit für Gremienmitglieder vor

So will die sächsische Staatsregierung den MDR-Staatsvertrag novellieren: In einem internen Papier der sächsischen Staatskanzlei, das Flurfunk vorliegt, sind die Vorschläge Sachsens zur Weiterentwicklung und Modernisierung des MDR-Staatsvertrags von 1991 aufgelistet.

Problem bei dem Vorhaben: Zur Novellierung des Gesetzes ist die Zustimmung der Parlamente in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nötig.

Der Änderungsbedarf des aktuellen Staatsvertrages von 1991 geht vor allem auf das Gerichtsurteil zum ZDF-Staatsvertrag zurück. Im März 2014 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Politik zu großen Einfluss auf die Gremienarbeit des ZDF hat - höchstens ein Drittel der Gremien-Vertreter darf direkt der Politik zuzuordnen sein (vgl. flurfunk-dresden.de, 25.3.2014: "Urteil zum ZDF-Staatsvertrag: Sächsische Linke und DGB fordern Konsequenzen"). Auch wenn sich das BVG-Urteil auf das ZDF bezieht - eine vergleichbare Schieflage ist auch beim MDR-Rundfunkrat gegeben.

Deswegen möchte die Staatskanzlei den MDR-Staatsvertrag unter anderem in folgenden Punkten ändern:

  1. Höchstens ein Drittel der MDR-Gremiums-Mitglieder sollen künftig staatsnahe Vertreter sein.
  2. Umgesetzt werden soll dies durch die Vergrößerung des Gremiums: Vier neue Organisationen sollen Entsenderecht für den Rundfunkrat bekommen – welche das sind, ist dem Papier nicht zu entnehmen.
  3. Es soll eine Karenzzeit für die Gremienmitglieder geben. Heißt: Staatsnahe Vertreter, die aus ihrem Amt ausgeschieden sind, dürfen sich erst nach einer bestimmten Zeit für eine Mitgliedschaft in einem MDR-Gremium bewerben. Dieser Vorschlag ist angesichts der Wahl des Vorsitzenden des aktuellen MDR-Rundfunkrats im Dezember 2015 durchaus bemerkenswert - wobei Flath im Vorfeld kein "staatsnahes Amt" inhatte, sondern Fraktionsvorsitzender war (vgl. Flurfunk vom 8.12.2016: "MDR-Rundfunkrat wählt Steffen Flath zum Vorsitzenden").
  4. Durch Transparenzregelungen soll die Arbeit der Gremien beim MDR für die Öffentlichkeit leichter verständlich werden. Tatsächlich gibt es bei anderen ÖR-Sendern schon öffentliche Sitzungen des Rundfunkrates – ein Ansinnen, dass im vergangenen Rundfunkrat immer mal wieder angesprochen wurde, aber keine Mehrheit fand.
  5. Die Aufnahme einer Verfahrensregelung soll die gleichberechtigte Entsendung von Männern und Frauen in den MDR-Gremien erleichtern. Auch diese Forderung ist bemerkenswert, ist sie doch explizit immer wieder von linken Politikern formuliert worden.

Weitere Punkte der Novellierung sind außerdem (und unter anderem!) der konsequente Umbau zur Trimedialität des MDR und die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Nachbarstaaten. Ebenfalls aufgelistet: die Umstellung der Währungsgrundlage von DM auf Euro (!).

Aus dem Papier geht hervor, dass es keinen festen Zeitplan für die Änderung des MDR-Staatsvertrags gibt. Eigentlich hatten die Länder den Plan verfolgt, die Zusammensetzung der Gremien vor der canadian online casinos best first deposit Konstituierung des neuen Rundfunkrates im Dezember 2015 neu zu regeln. Die Novellierung war zu der Zeit gescheitert – Insider sprachen von einem "konstruktiven Schweigen" zwischen den Staatskanzleien in Sachsen (CDU) und Thüringen (DIE LINKE).

Denn der Staatsvertragsentwurf für die Dreiländer-Anstalt muss mit Thüringen und Sachsen-Anhalt abgestimmt werden – sowohl in den Kabinetten als auch in den Parlamenten der Staatsvertragsländer.

Die Abstimmung mit Thüringen und Sachsen-Anhalt dürfte auch im erneuten Anlauf nicht einfach werden: Thüringen übte im Herbst 2015 heftig Kritik an den Umbauplänen des MDR (vgl. flurfunk-dresden.de, 15.10.2015: "'In alle Richtungen denken' – Der Streit um den MDR Thüringen"). Hintergrund ist die historische Schieflage des Staatsvertrags: Der Freistaat Thüringen ist strukturell immer schon schlechter gestellt als die anderen beiden Bundesländer, zum Beispiel was die Verteilung von Arbeitsplätzen, aber auch der Steuern des MDR betrifft.

Hinzu kommt: In Sachsen-Anhalt wird am Wochenende (13.3.2016) ein neuer Landtag gewählt. Kommt es zu dort zu einer neuen Regierungskonstellation, dürfte dies die Novellierung weiter verzögern.

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